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Auswirkungen der Ausphasung (des Verbotes) von Leuchtmitteln ab dem 01.09.2021

∙ Ausphasung von allen Halogenlampen (außer R7s ≤ 2700 lm) mit Ausnahmen von Produkten für Sockel G9, G4 und GY6, 35 bis 1.9.2023

∙ Ausphasung von T2 linear Röhren (Spaghettiröhren)

∙ Ausphasung von T5 HO 80 W Röhren (nach derzeitiger Datenlage: 840, 830)

∙ Ausphasung von CFLi (2-Stift-Sockel, TC-D, PL-C, Dulux D)

∙ Ausphasung einzelner HSE-Lampen (voraussichtlich 150 W, ggf. auch 250 W)

∙ TLA-Anforderungen: (Temporal Light Artefacts)
Neue Grenzwerte: PST 1.0; SVM 0.4
(flimmer/flicker/ripple free von LED)


Auswirkungen der Ausphasung (des Verbotes) von Leuchtmitteln ab dem 01.09.2023

∙ Ausphasung der letzten Halogenlampen

∙ Ausphasung von T8 linear Röhren