Planungsbeispiele - geplant mit Relux


Innenbeleuchtung

Die Beleuchtung von Innenräumen stellt die häufigste Planungsform dar. Geplant wird nach europäischen Normen wie z.B.
– zur Beleuchtung von Arbeitsstätten EN 12464-1
– zur Sportstättenbeleuchtung EN 12193
– zur Notbeleuchtung EN 1838
– zu grundlegenden Begriffen und Kriterien für die Beleuchtung EN 12665 sowie
– für die Messung und die Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten EN 13032.

Für die Umsetzung einer guten Beleuchtung sind zusätzlich zur erforderlichen Beleuchtungsstärke weitere quantitative und qualitative Gütemerkmale der Beleuchtung zu berücksichtigen. Die wichtigsten Gütemerkmale der Beleuchtung sind:
– Beleuchtungsstärke
– Leuchtdichteverteilung
– Direkt- und Reflexblendung
– Lichtfarbe und Farbwiedergabe
– Tageslicht
– Flimmern
– Lichtrichtung.

Eine gute Beleuchtungsplanung berücksichtigt natürlich die in den Normen vorgegebenen Beleuchtungsstärken (Em), Blendungsbegrenzung (UGR), die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung sowie den entsprechenden Wartungsfaktor zum Verschmutzungsgrad der Anlage.

Wir planen nach diesen Normen und Vorschriften sowie unserer mehr als 20-jährigen Erfahrung. Stetige Weiterbildung hält unsere Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand.




Außenbeleuchtung

Die Beleuchtung von Außenanlagen stellt hingegen andere Anforderungen. Geplant wird nach europäischen Normen wie z.B.
– zur Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien EN 12464-2,
– zur Straßenbeleuchtung EN 13201,
– zur Sportstättenbeleuchtung EN 12193 ,
– zu grundlegenden Begriffen und Kriterien für die Beleuchtung EN 12665,
– zur Messung und Darstellung photometrischer Daten für Lampen und Leuchten für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien EN 13032-2,
– zur elektrischen Sicherheit von Außenleuchten EN 60598-2-3
– und für die Schutzarten von Leuchten (IP-Code) EN 60529.

Gute Außenbeleuchtung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Sicherheit, die Unversehrtheit von Leben und Sachen sowie auf die Lebensqualität der Menschen.

Am Tage nehmen wir über 80% unserer Sinneseindrücke über das Auge war. In der Dunkelheit haben wir je nach Beleuchtung nur 3% bis 30% der Sehschärfe wie am Tage. Blendung behindert zudem das Sehen in der Dunkelheit.

Mit einer ordentlichen und normgerechten Beleuchtung tragen wir also einen großen Teil zur Sicherheit, zum Beispiel im Straßenverkehr, bei. Auch die Beleuchtung von Sportstätten stellt besondere Anforderungen. Besonders Blendung sollte vermieden werden, damit das Spielergebnis auch ein faires Ergebnis bleibt. Wir erstellen auch für diese Bereiche entsprechende Lichtplanungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften & Normen.




Bewegungs- und Präsenzmelder

Konferenzen, Gleitzeit und Pausenzeiten führen dazu, dass die Personen den Arbeitsraum verlassen, aber die Beleuchtung meist weiterhin eingeschaltet bleibt. In diesen Fällen können Präsenzmelder die Beleuchtung im ganzen Raum oder in Teilen davon ausschalten. Präsenzmelder reagieren bereits auf geringste Handbewegungen sitzendender Personen. Bleiben diese aus, kann die Beleuchtung ausgeschaltet werden.

Je nach Raumsituation werden verschiedene Melder und Erfassungsbereiche benötigt. Dies lässt sich berechnen und visuell darstellen.
Im Zusammenhang mit einer Lichtplanung die beste Kombination.