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Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude



Was wird gefördert?


• Der Leuchtentausch inklusive Umfeld- maßnahmen, z.B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung (Lampen, für den Einbau in Bestandsleuchten sind nicht förderfähig)
• Steuerungen z.B. für Tageslicht oder Präsenz inklusive aller Komponenten
• Komponenten für ein Energiemanagement- system einschließlich Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung.
• Fachplanung- und Baubegleitung

Wer wird gefördert?


• Unternehmen (ohne Bundesbeteiligungen)
• gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
• Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes sowie Energiedienstleister (Contracting)
• sonstige juristische Personen

Wie wird gefördert?


• Förderzeitraum: 01.01.2021 bis 31.12.2030
• Der Fördersatz beträgt für Einzelmaßnahmen 20% für Baubegleitung 50%
• Als Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
• Ab dem 01.07.2021 als zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
• Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht

Unser Team besteht aus jungen sowie erfahrenen Verkäufern, die auf eine langjährige Lichterfahrung zurückgreifen können. Einfache sowie komplexe Lichtplanungen erstellen wir kostenfrei - Schauen Sie gerne unsere Planungsbeispiele an.

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