Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude
Was wird gefördert?
• Der Leuchtentausch inklusive Umfeld-
maßnahmen, z.B. Baustelleneinrichtung,
Materialkosten, Installation, Deinstallation
und Entsorgung (Lampen, für den Einbau in
Bestandsleuchten sind nicht förderfähig)
• Steuerungen z.B. für Tageslicht oder Präsenz
inklusive aller Komponenten
• Komponenten für ein Energiemanagement-
system einschließlich Inbetriebnahme und
Maßnahmen zur Anlagenoptimierung.
• Fachplanung- und Baubegleitung
Wer wird gefördert?
• Unternehmen (ohne Bundesbeteiligungen)
• gemeinnützige Organisationen einschließlich
Kirchen
• Antragsberechtigt sind Eigentümer,
Pächter oder Mieter des Gebäudes sowie
Energiedienstleister (Contracting)
• sonstige juristische Personen
Wie wird gefördert?
• Förderzeitraum: 01.01.2021 bis 31.12.2030
• Der Fördersatz beträgt für Einzelmaßnahmen
20% für Baubegleitung 50%
• Als Zuschuss über das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
• Ab dem 01.07.2021 als zinsvergünstigtes
Darlehen mit Tilgungszuschuss über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
• Das Förderprogramm unterliegt nicht dem
EU-Beihilferecht
Unser Team besteht aus jungen sowie erfahrenen Verkäufern, die auf eine langjährige Lichterfahrung zurückgreifen können.
Einfache sowie komplexe Lichtplanungen erstellen wir kostenfrei - Schauen Sie gerne unsere
Planungsbeispiele an.
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